SCHALLSCHUTZ
Um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen, ist ein bauaufsichtlich bestimmter Mindestschallschutz einzuhalten. Diese Schutzanforderungen beziehen sich auf die Luftschall- und Trittschalldämmung sowie den Schutz gegen Außenlärm.
Im Zuge der Bauplanung werden die erforderlichen Maßnahmen von mir mit dem Architekten besprochen und umgesetzt. Falls erforderlich, wird ein rechnerischer Schallschutznachweis aufgestellt.