DEUTSCH

Ingenieurbüro für Baustatik
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56237 Deesen

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SCHALLSCHUTZ

Um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen, ist ein bauaufsichtlich bestimmter Mindestschallschutz einzuhalten. Diese Schutzanforderungen beziehen sich auf die Luftschall- und Trittschalldämmung sowie den Schutz gegen Außenlärm.

Im Zuge der Bauplanung werden die erforderlichen Maßnahmen von mir mit dem Architekten besprochen und umgesetzt. Falls erforderlich, wird ein rechnerischer Schallschutznachweis aufgestellt.

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