WÄRMESCHUTZ
Im Zuge des Ausstiegs aus der Atomkraft hin zum Einsatz von erneuerbaren Energien, wurden vom Gesetzgeber auch die energetischen Anforderungen an Gebäude verschärft.
Für Ihren Neubau bzw. Ihre Altbausanierung erstelle ich den gesetzlich geforderten Energieeinsparnachweis nach EnEV, den Nachweis der Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und den Energieausweis.
Ich bin berechtigt diese Nachweise sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude auszustellen.